Einführung oder Revision eines wirksamen Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten, angepasst an das geltende Recht nach Inkrafttreten des Organgesetzes 1/2015 vom 30. März, mit dem das spanische Strafgesetzbuch modifiziert wird

Wir wollen dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen alle Erfordernisse für die Haftungsbefreiung erfüllt: Wie das geltende Recht anzeigt, kann die juristische Person von der strafrechtlichen Haftung freigestellt werden, wenn sie vor Gericht nachweist:

  • dass sie über ein Organisations- und Managementmodell verfügt, das die Kontrollmaßnahmen zur wirksamen Verhütung der Straftat enthält;
  • dass sie über ein unabhängiges Organ mit selbstständiger Initiativ- und Kontrollmacht verfügt;
  • dass es seine Aufgaben angemessen ausübt;
  • dass die Straftat begangen werden konnte, weil der Täter die Organisations- und Verhütungsmodelle betrügerisch umging.

Wir können helfen bei:

Welche Handlungen führen wir durch:

  • Bewertung, wie das Unternehmen dem Risiko, Straftaten in seinem Namen zu begehen, wegen fehlender ordnungsgemäßer Kontrolle für haftbar erklärt werden kann.
  • Verständnis und Analyse der gegenwärtigen Struktur der Kontrollen und Verfahren des Unternehmens und seines Anwendungsgrades zur Minderung der Möglichkeit, für strafrechtlich haftbar erklärt zu werden.
  • Definition einer Karte der strafrechtlichen Risiken, von Kontrollen und einem Aktionsplan, mit dem die identifizierten Lücken zur Verbesserung der gegenwärtigen Struktur der Kontrollen und Verfahren des Unternehmens gefüllt werden können.

Welche Handlungen führen wir durch:

  • Entwurf eines geeigneten Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten. Nach Festsetzung der zu ergreifenden Maßnahmen liefern wir Anleitungen und die wichtigsten Merkmale dieser Maßnahmen, damit das Unternehmen sie einsetzen kann.

Elemente, die ein Verhütungsmodell enthalten muss:

  1. Eine Karte über die strafrechtlichen Risiken („identifiziert die Tätigkeit, in deren Umfang die zu verhütenden Straftaten begangen werden können“);
  2. Präventive und reaktive Handlungsprotokolle bei der Begehung von Straftaten;
  3. Für diesen Zweck zugewiesene Finanzmittel;
  4. Verhaltenskodex und Anzeigekanal, über dessen Ergebnis dem Verwaltungsorgan Bericht erstattet wird;
  5. Disziplinarverfahren, „das den Verstoß gegen die im Modell festgesetzten Maßnahmen angemessen bestraft“.
  6. Revisionssystem, mit dem das Modell und seine eventuellen Abänderungen regelmäßig überprüft werden können.

Welche Handlungen führen wir durch:

  • Entwicklung des Protokolls zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten. Dieses Protokoll dient zur Verhütung und Entdeckung möglicher, im Namen des Unternehmens begangener Straftaten. Ggf. kann sich auf das Protokoll in einem (strafrechtlichen) Gerichtsverfahren berufen werden, um nachzuweisen, dass die Kontrollsysteme in den jeweiligen Organisationen angemessen festgesetzt wurden. Auf diese Art vermeiden wir weitmöglichst einen strafrechtlichen Haftungsbescheid für die juristische Person und ihre daraus sich ergebenden Strafen.