- Quantifizierung und Nachweis der Bilanzverschleierung, Unterschlagung von Vermögenwerten usw.
- Sachverständigengutachten mit Quantifizierung des entstandenen wirtschaftlichen Schadens.
- Beibringung zu einem potenziellen Zivil-, Arbeits- und/oder Strafverfahren.
- Lokalisierung, Nachverfolgung.
- Und Wiedergewinnung von Vermögenswerten. Identifikation und Nachverfolgung von Finanzgeschäften – „Cash Tracing“ und „Asset tracing“.
- Wiedergewinnung über Sicherheitsmaßnahmen, Verhandlungen, Rechtsstreite, Zusammenarbeit mit lokalen Behörden usw.