Versicherungs-Branche

  • Beschreibung: Diagnose, Gestaltung und Beratung bei der Einführung eines Modells zur Verhütung von Straftaten gemäß Organgesetz 1/2015 vom 30. März in einem nationalen Versicherungsunternehmen.
  • Arbeit: Diese Arbeit umfasste die Bewertung der Risiken zur Begehung möglicher Straftaten, denen sich das Unternehmen stellen würde, eine Definition eines Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten, um die Begehung von Straftaten im Namen des Unternehmens möglichst zu vermeiden und zu entdecken, und die Beratung bei der Einführung dieses Modells, damit es ggf. als Nachweis für die ordnungsgemäße Kontrolle dienen kann und die Erklärung der strafrechtlichen Haftung der juristischen Person und der daraus resultierenden Strafen vermieden und/oder gemildert werden können.
  • Ergebnis: Einsatz eines Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten gemäß Organgesetz 1/2015 vom 30. März bei unserem Kunden.

Einzelhandelsbranche

  • Beschreibung: Ein Einzelhandelsunternehmen stellte uns an, um sein Kriminalitätsrisiko neu zu bewerten und sein Modell zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten gemäß den neuen Erfordernissen des spanischen Strafgesetzbuchs zu beurteilen.
  • Arbeit: Mit unserer Analyse wurden neue anwendbare Risiken und die mangelhafte Erfüllung der neuen Erfordernisse des neu gefassten spanischen Strafgesetzbuchs nachgewiesen wie z. B. fehlender Anzeigekanal, Bestellung eines selbstständigen und unabhängigen Erfüllungsorgans.
  • Ergebnis: Anpassung des Modells des Unternehmens zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten an die neuen Erfordernisse des spanischen Strafgesetzbuchs.

Medien-Branche

  • Beschreibung: Diagnose und Gestaltung eines Modells zur Verhütung von Straftaten gemäß Organgesetz 1/2015 vom 30. März in einem nationalen Unternehmen der Medienbranche.
  • Arbeit: Diese Arbeit umfasste die Bewertung der Risiken zur Begehung möglicher Straftaten, denen sich das Unternehmen stellen muss, eine Definition eines Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten, um die Begehung von Straftaten im Namen des Unternehmens möglichst zu vermeiden und zu entdecken, damit es ggf. als Nachweis für die ordnungsgemäße Kontrolle dienen kann und die Erklärung der strafrechtlichen Haftung der juristischen Person und der daraus resultierenden Strafen vermieden und/oder gemildert werden können.
  • Ergebnis: Gestaltung des Modells zur Verhütung und Entdeckung von Straftaten in Erfüllung des Organgesetzes 1/2015 vom 30. März.